Pharmakotherapeutische Gruppe: Diagnostische Radiopharmaka, zentrales Nervensystem, ATC-Code: V09AA01
Pharmakotherapeutische Gruppe: Diagnostische Radiopharmaka, Entzündungs- und Infektionsnachweis, ATC-Code: V09HA02
In den für diagnostische Verfahren verwendeten chemischen Konzentrationen und Aktivitäten zeigen Technetium-99m-Exametazim sowie mit Technetium-99m markierte Leukozyten keine erkennbaren pharmakodynamischen Wirkungen.
Warnhinweise
Allgemeiner Warnhinweis
Radiopharmaka dürfen nur von dazu befugten Personen in dafür vorgesehenen klinischen Einrichtungen entgegengenommen, verwendet und angewendet werden. Empfang, Lagerung, Anwendung, Weitergabe und Entsorgung unterliegen den Vorschriften und/oder entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Behörde.
Radiopharmaka sind so zuzubereiten, dass sowohl die Anforderungen an den Strahlenschutz als auch an die pharmazeutische Qualität erfüllt werden. Es sind geeignete aseptische Vorkehrungen zu treffen.
Der Inhalt der Durchstechflasche ist ausschließlich zur Herstellung der Technetium-(
99mTc)-Exametazim-Injektionslösung bestimmt und darf nicht ohne vorherige Zubereitung direkt am Patienten angewendet werden.
Hinweise zur Rekonstitution des Arzneimittels vor der Anwendung finden Sie in Abschnitt 12.
Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt während der Zubereitung dieses Präparates die Unversehrtheit der Durchstechflasche beeinträchtigt sein, darf sie nicht verwendet werden. Die Anwendungsverfahren sind so durchzuführen, dass das Risiko einer Kontamination des Arzneimittels und einer Strahlenexposition des Personals minimiert wird. Eine geeignete Abschirmung ist zwingend erforderlich.
Der Inhalt des Kits vor der Rekonstitution ist nicht radioaktiv. Nach Zugabe von Natriumpertechnetat (
99m
Tc), Ph.Eur., muss jedoch eine ausreichende Abschirmung der fertigen Zubereitung gewährleistet sein.
Die Anwendung von Radiopharmaka birgt für andere Personen Risiken durch äußere Bestrahlung oder Kontamination, etwa durch verschütteten Urin, Erbrochenes etc. Es sind daher Strahlenschutzmaßnahmen gemäß den nationalen Vorschriften zu treffen.
Nach Gebrauch sind alle Materialien, die mit der Zubereitung und Anwendung von Radiopharmaka in Berührung gekommen sind, einschließlich nicht verwendeter Reste und des Behältnisses, zu dekontaminieren oder als radioaktiver Abfall zu behandeln und gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen.